Sonderfall Berlin, Mietverwaltung mit dem Fall, dass im Mietvertrag die Heizkosten-Vorauszahlungen separat zu den sonstigen Betriebskosten-Vorauszahlungen vereinbart sind.

Heizkostenabrechnung und sonstige Betriebskostenabrechnungen sollen deshalb separat erstellt werden. Für die Heizkostenabrechnung sollen nur die hierfür spezifizierten Heizkosten-Vorauszahlungen angerechnet werden, für die Abrechnung der sonstigen Betriebskosten sollen die restlichen Vorauszahlungen angerechnet werden.

Nach dem Urteil des LG Berlin, vom 24. April 1995, -62 S 35/95 wird eine Aufrechnung der Abrechnungsspitzen als unzulässig erklärt. Als Begründung wird aufgeführt, dass es sich um zwei separate Treuhandverhältnisse handelt.

Anders jedoch das AG Hohenschönhausen, GE 1997, 191. Dieses Urteil widerspricht dem LG Berlin (s.o.), verneint das Vorliegen von zwei getrennten Treuhandverhältnissen mit der Folgerung, dass die Abrechnungsspitzen aufgerechnet werden können.

 

Obwohl uns das Verbot der Aufrechnung praxisfremd erscheint, zeigen wir Ihnen hier, wie im Programm WohnungsManager die Trennung der Heizkostenabrechnung und deren Abrechnungsergebnis von der Abrechnung der sonstigen Betriebskosten möglich ist. Dieser Weg ist umständlicher, zur Vermeidung empfehlen wir, die Mietverträge so zu gestalten, dass sich die Frage der doppelten Jahresabrechnung nicht stellt.

Hier die Step-by-Step Beschreibung:

 

1. Tragen Sie in den Wohnungs-Stammdaten auf der Karteikarte „Mieter Umlageschlüssel" im Feld „Ap.Heizkosten-Abrechnung" den auf die Heizkosten entfallende Jahresanteil der Vorauszahlungen ein. Diese Heizkosten-Vorauszahlungsbeträge müssen bei jeder Wohnung als Jahresbetrag eingetragen werden.

 

 

2. Erstellen Sie den Abrechnungs-Schnitt im Menü „Abrechnungen", Untermenü „Abrechnungs-Schnitt" und „Abrechnungs-Schnitt erstellen"

 

 

3. Wählen Sie im Menü „Abrechnungen" das Untermenü „Gesonderte aperiod. Heizkosten-Abrechnung" und tragen Sie die erforderlichen Daten ein. Abgerechnet wird hier nur der Betrag, den Sie unter „Umlage-Summe" eintragen, nicht der Kontosaldo der Abrechnungs-Saldenliste (s.o.)

 

 

4. Drucken Sie die Kundenabrechnungen aus.

 

 

5. Verbuchen Sie diese Heizkostenabrechnung mit Klicken auf „Verbuchen".

Automatisch werden pro Mieter zwei Buchungen ausgeführt:

a) Die Heizkosten-Vorauszahlungen, die Sie in den Mieter-Stammdaten eingegeben haben, vom Mieter-BK-Verrechnungskonto z.B. 95.00100 umgebucht auf das Mieter-Debitorenkonto z.B. 5,00100.

b) Die Heizkosten, die auf jeden Mieter entfallen, werden im Soll dessen Debitorenkonto (z.B. 5,00100) belastet und dem Heizkosten-Verbrauchskonto im Haben erkannt.

Hier der Kontoauszug des Mieters „Mietegut" nach der Verbuchung der Heizkostenabrechnung.

 

 

6. Auf dem Kontoauszug des Heizkosten-Verbrauchskontos 41.10000 sind dann im Haben die umgelegten Beträge ausgebucht.

 

 

 

 

 

7. Damit ist die separate Heizkostenabrechnung erstellt und verbucht. Es folgt jetzt die Abrechnung der sonstigen Betriebskosten. In dieser Abrechnung darf der Posten „Heizkosten" nicht mehr enthalten sein. Deshalb muss im Menü „Abrechnungen", Untermenü „Abrechnungs-Schnitt" und „Abrechnungskonten-Anzeige" beim Konto 41.10000 (Heizkosten) der Umlageschlüssel auf NULL gesetzt werden. Klicken Sie bei diesem Konto in der Spalte „Umlage" und geben Sie die „0" ein.

 

8. Erstellen Sie im Menü „Abrechnung", Untermenü „Abrechnungs-Schnitt" und „Abrechnungs-Schnitt erstellen" nochmals einen Abrechnungsschnitt für den gewünschten Zeitraum. In der unten gezeigten Abrechnungs-Saldenliste ist dann für das Konto 41.10000 kein Umlageschlüssel mehr vorhanden.

 

 

 

 

 

9. Jetzt kann die Abrechnung der sonstigen Betriebskosten (ohne Heizkosten) durchgeführt werden.

 

 

10. Die Betriebskosten-Abrechnung enthält nur noch die sonstigen Betriebskosten. Es werden auch nur noch die Betriebskosten-Vorauszahlungen angerechnet, die sich rechnerisch ergeben nach Abzug der auf die Heizkosten entfallenen Anteile.

 

Die Anlage zur Abrechnung:

Die Kontroll-Übersicht über alle Abrechnungen der sonstigen Betriebskosten für den Hausverwalter:

 

Der Buchungsbeleg nach Ausführung der Verbuchung der sonstigen Betriebskostenabrechnung.

 

11. Jetzt liegen zwei getrennte Abrechnungen für jeden Mieter vor, die jeweils separate Abrechnungsspitzen ausweist. Der Zahlungsverkehr muss wohl doppelt durchgeführt werden.

Nach der Verbuchung der sonstigen Jahresabrechnung zeigt das Debitorenkonto des jeweiligen Mieters die Abrechnung der Heizkosten und die Abrechnung der sonstigen Betriebskosten. Beide Abrechnung sind auf dem Mieter-Debitorenkonto nachvollziehbar.