Der
Gesetzgeber hat den Hausverwalter wieder einmal zu seinem kostenlosen Gehilfen für
den Steuereinzug eingesetzt. Ab 2002 darf der Hausverwalter Rechnungen für
Bauleistungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr voll an den
Unternehmer bezahlen, sondern er muss 15% der zahlbaren Summe an das Finanzamt
des Unternehmers abführen. Der Unternehmer selbst erhält nur noch 85% des
zahlbaren Betrags. Mit Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes und im
Bagatellebereich entfällt
diese Prozedur.
Im
Wohnungsmanager ist die Handhabung dieser neuen Gegebenheit wie folgt gehandelt:
Als
Soll-Konto das Kosten-Konto (z.B. Reparaturen), als Haben-Konto ein neu
angelegtes Lieferantenkonto (Kreditorenkonto). Das Kreditorenkonto muss im
Kontenbereich 17 liegen, z.B. 17.00100. Da der gesamte 17er Bereich belegt
werden kann, stehen maximal 99999 Lieferantenkonten zur Verfügung.
Das Konto für einen Lieferanten (Kreditor) ist für alle Verwaltungsobjekte gleich, d.h. muss in jedem Objekt unter der gleichen Nummer angelegt werden. In der allgemeinen Adressverwaltung werden die Dezimalstellen, die nach „17.“ Folgen eingegeben. Im Menü "Allgemeine Adressen" werden die Lieferantendaten eingegeben und auf der Karteikarte "Telefon/Bank" die Dezimalstellen hinter der "17". Mit dem Knopf "Testen" kann über alle oder wählbare Objekte hinweg ermittelt werden, ob diese Kontonummer noch frei ist. Mit Klicken auf den Schaltknopf "Lieferantenkonten neu anlegen" werden in allen oder wählbaren Objekten diese Kreditorenkonten automatisch angelegt.
Da jeder Lieferant in jedem Objekt die gleiche Kontonummer
erhält, können konsolidierte Reports erstellt werden, auf denen die Umsätze
mit dem jeweiligen Lieferanten über alle Objekte hinweg ermittelt werden können.
Zurück
zur manuellen Buchungseingabe für die Eingangsrechnung. Als Soll-Konto wird das
Sachkonto verwendet, als Haben-Konto das Kreditorenkonto (17.xxxxx). Damit wird
ein „Offener Posten“ im WohnungsManager angelegt.
Auf
Objektebene zeigt das Menü Buchung / Offene-Posten-Buchführung danach den oder
die Kreditoren (Lieferanten/Bauunternehmer). Für den im Bildschirmfenster oben
markierten Kreditor werden darunter links die „Offenen Posten“ ausgewiesen,
das sind die verbuchten Eingangsrechnungen, die noch nicht zur Überweisung
angewiesen sind. Auf gleicher Höhe rechts erscheinen die anstehenden Überweisungen,
die zum Fälligkeitstermin bei Ausführung des DTA ausgeführt werden. Diese
Ausführung ist abhängig vom Eintritt des angegebenen Fälligkeitstermins.
Wenn
in diesem Bildschirm ein offener Posten zur Überweisung freigegeben werden
soll, dann prüft das Programm folgende Daten:
a)
Wenn beim Kreditor (Bauunternehmer) keine Freistellungsbescheinigung in
der allgemeinen Adressverwaltung eingegeben ist, dann wird ein Bildschirmfenster
für die Abführung der Bauabzugssteuer eingeblendet.
b)
Standardmäßig werden anstelle einer einzigen Überweisung an den
Kreditor zwei Überweisungen vorgeschlagen. 85% der Höhe des offenen Postens
werden zur Überweisung an den Kreditor vorgeschlagen, 15% werden zur Überweisung
an das Finanzamt vorgeschlagen.
Der
Verwalter kann die aufgesplitteten Beträge ändern oder auch die volle Überweisung
an den Kreditor veranlassen. In der Bildschirmmaske werden oder wird die
anstehenden Überweisung(en) angezeigt. Mit OK erfolgt die Speicherung der Überweisungen.
Damit
sind wie oben gesagt nur die Überweisungen zur Ausführung gespeichert. Beim nächsten
Start des Menüs „DTA ausführen“ werden die Überweisungen aus OP, die fällig
sind, automatisch mit ausgeführt, wenn die Option „Überweisungen“ markiert
wird.
Die Verbuchung der Überweisung erfolgt dann Soll Kreditorenkonto (17.xxxxx) an
Haben Bank (12.00000). Das Kreditorenkonto ist bei voller Überweisung
ausgeglichen, das Sachkonto ist im Soll belastet und die Bank ist im Haben
abgebucht.
Aus der obigen Beschreibung
ist zu entnehmen, dass wir für die Behandung der Bauabzugsbesteuerung die
Offene-Posten-Buchführung zur Verwendung vorschlagen. Der Grund hierfür liegt
darin, dass für jeden Kreditor (z.B. Bauunternehmer oder Handwerker) ein
eigenes Konto vorliegt, aus dem sich die Abwicklung der Zahlungen bestens
nachvollziehen lassen.
Diese
einfache Nachvollziehbarkeit kann im WohnungsManager für die Abrechnung mit dem
Kreditor genutzt werden. Bereits der Kontoauszug für das Kreditorenkonto ermöglicht
den Nachweis gegenüber dem Unternehmer. Da der Verwalter auch damit rechnen
muss, dass Abschlagsrechnungen vorliegen können oder nachträglich eine
Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird, ist die einfache Nachvollziehbarkeit
von großer Bedeutung. Dafür ist die OP-Buchführung bestens geeignet.
Diese
neue Programmfunktion steht mit Programmversion ab 20.1.2002 zur Verfügung.
Wartungskunden mit ISDN-Zugang auf unseren Datenserver können dieses Programm
dann abrufen.
Eine
ausführlichere und bebilderte Beschreibung folgt später noch an dieser Stelle.
Freizeichnungsklausel:
Es handelt sich in der vorstehenden Information nur um eine Beschreibung der
Programmanwendung. Wir geben hier keine Beratung in Steuerangelegenheiten
und haften nicht für den rechtlichen oder steuerrechtlichen Inhalt dieser
Programm-Beschreibung.