WohnungsManager 5.00 Update
Installation
der neuen Version 5.00
Zusätzliche
Kaltwasser- und Warmwasser-Zähler
WEG-Versammlungsliste
mit abweichenden Stimmrechten
Telefonwahl
aus PDC-Menü und aus Stammdaten
Geänderte
Deklaration für Kontoauszug 12 in der Jahresabrechnung
Der WohnungsManager wird mit der Version 5.00 auf einer neuen
„technischen“ Basis ausgeliefert. Die im Hintergrund verwendeten sog.
Bibliotheksdateien basieren auf einer neueren Microsoft-Plattform von C++ als
die Vorgängerversion 4.80 und früher. Deshalb ist es erforderlich, dass Sie die
Installation-CD in ein neues Verzeichnis
installieren. Das neue Standardverzeichnis lautet WM32B.
Es ist hier
nicht möglich, nur die neue EXE-Datei im Netzwerk zu
verteilen, um ein Update zu erhalten, sondern Sie müssen die Installation mit
der CD in das neue Verzeichnis vornehmen. Bitte starten Sie den WohnungsManager jetzt nur noch im neuen Verzeichnis und
verwenden Sie den „alten“ WohnungsManager nicht mehr.
Ein gleichzeitiges Verwenden der alten Version 4.80 und der neuen Version 5.00
ist zwar technisch möglich, führt aber zu inkonsistenten Daten. Deshalb raten
wir ausdrücklich von der parallelen Verwendung der alten und neuen Version ab.
Starten Sie
die Installations-CD und bestätigen Sie möglichst das
vorgeschlagene neue Programmverzeichnis. Erstellen Sie bitte eine neue
Verknüpfung für den WohnungsManager (neue Datei
\wm32b\wm32.exe) auf Ihrem Desktop und löschen Sie die alte Verknüpfung. Nach
dem Starten des neuen Programms wird das bisherige Verzeichnis für die
Arbeitsdaten normalerweise übernommen, wenn Sie keine abweichenden
Installationspfade bisher verwendet hatten. Im Falle abweichender früherer
Installationspfade müssen Sie den Datenpfad für die Arbeitsdaten manuell im
Menü Datei – Konfiguration – Konfiguration Programmeinstellungen eingeben.
Die
Arbeitsdaten werden von Version 4.80 unverändert, aber mit zusätzlichen
Datenbanken weiterverwendet. Wir empfehlen, eine Indexierung durchzuführen,
weil damit die Daten geprüft und die Sortierdateien neu erstellt werden. Mit
der Indexierung oder mit dem Aufruf der Stammdaten werden die zusätzlichen
Kalt- und Warmwasserzähler angelegt. Diese zusätzlichen Zähler werden nur mit
der Version 5.00 gepflegt. Nachträgliche Stammdatenänderungen mit der alten
Version 4.80 würden dazu führen, dass die zusätzlichen neuen Zähler nicht mehr
verwendbar sind.
Die neue
Version 5.00 enthält einige inhaltliche Erweiterungen, die nachfolgend
beschrieben sind. Nicht sichtbar ist jedoch die aktualisierte technische Basis
des WohnungsManagers. Wie oben erwähnt, werden neue
Bibliotheksdateien verwendet, die auf einer neuen Microsoft
Programmsprachen-Version basiert. Das ermöglicht künftige neue Techniken ( .Net Framework )
Mit der
Migration auf die neue Microsoft-Basis bleibt der WohnungsManager
zukunftssicher und weiterhin ausbaufähig.
Bereits ab
1.1.2006 können in der WEG- und Mieterabrechnung die haushaltsnahen
Dienstleistungen steuerlich gem. §35a EStG geltend gemacht werden.
§ 35a EStG, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher
Dienstleistungen
(1) [hier nicht wiedergegeben]…………..
(2) <1>Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Satz 2 sind und in einem
inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die
tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf
Antrag um 20 vom Hundert, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des
Steuerpflichtigen; dieser Betrag erhöht sich für die Inanspruchnahme von
Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen, bei denen ein Schweregrad der
Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, die in einem
inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen oder im Haushalt der vorstehend
genannten gepflegten oder betreuten Person erbracht werden, auf 1.200 Euro.
<2>Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt
des Steuerpflichtigen erbracht werden, ermäßigt sich die tarifliche
Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um
20 vom Hundert, höchstens 600 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
<3>Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Sätzen 1 und 2
gilt nur für Arbeitskosten und nur für Aufwendungen, die nicht
Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Aufwendungen für eine geringfügige
Beschäftigung im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch darstellen
oder unter die §§ 4f, 9 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 8 fallen und soweit
sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt
worden sind. <4>In den Fällen des Absatzes 1 ist die Inanspruchnahme der
Steuerermäßigungen nach den Sätzen 1 und 2 ausgeschlossen.
<5>Voraussetzung für die Steuerermäßigungen nach den Sätzen 1 und 2 ist,
dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die
Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der
Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung durch Beleg des
Kreditinstituts nachweist.
3) Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen,
können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 und 2 insgesamt jeweils nur
einmal in Anspruch nehmen
Dies
erfordert den Ausweis auf der Jahresabrechnung ab 2006 durch den Verwalter.
Ein
möglicher Weg für den separaten Ausweis dieser Lohnanteile besteht darin, dass
der Lohnanteil incl. MWST aus dem „normalen“
Sachkonto auf ein neu anzulegendes Unterkonto manuell umgebucht wird. Dieses
Unterkonto wird in der Jahresabrechnung nach dem gleichen Verteilschlüssel wie
das Hauptkonto umgelegt. Bei dieser Methode ist auf der ersten Seite der
Jahresabrechnung der Lohnanteil der jeweiligen Ausgabenart separat ersichtlich.
Mit WM5Tools wäre es dann auch möglich, diese Unterkonten für Lohnanteile auf
der Jahresabrechnung in eine „Lohngruppe“ zu sammeln und mit einer
Zwischensumme auf der Jahresabrechnung auszuweisen. Letzteres wäre jedoch mit
einem Mehraufwand verbunden.
Eine andere
Möglichkeit des Ausweises von Lohnanteilen besteht auf der Abrechnungs-Karteikarte
„Rücklagen“. Dort ist jetzt eine neue Spalte „HH-nahe
Aufwendungen §35a,2,1“ und
„HandwRe.§35a,2,2“vorhanden. In dieser Spalte kann die Summe der Lohnanteile
eingetragen und auf der Anlage zur Abrechnung ausgewiesen werden. Wie beim
Ausweis von Entnahmen aus Rücklagen wird der auf den jeweiligen Eigentümer
entfallende Anteil nach einem einheitlichen Umlageschlüssel ausgewiesen.
Der
Unterschied zwischen diesen beiden Methoden besteht darin, dass bei der ersten
Methode jede Buchung eine zweite Buchungseingabe erfordert, somit aufwendiger
ist. Die unterschiedlichen Rechnungen und deren Lohnanteile können nach
unterschiedlichen Umlageschlüsseln umgelegt (und ausgewiesen) werden, während
die zweite Methode die Lohnanteile über die Dokumentation sammelt und in einer
Summe mit einem einheitlichen Umlageschlüssel informativ ausweist. Nach unserer
Meinung genügt der gesammelte Ausweis (Methode 2), wir beziehen uns auf das
Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.11.2006,
Randnummer 15 und 16.
Die
Lohnanteile der haushaltsnahen Aufwendungen und Handwerker-Rechnungen können
beim Erfassen der Rechnung in der Überweisungs-Erfassungsmaske gespeichert
werden. Die Erfassung erfolgt, indem Sie auf den Bedienknopf „Erfasse HHnahe D.“ klicken und die Daten dort eintragen. Die
Eingabe erfolgt über WORD im HTML Format, deshalb muss nach Eingabe der Daten
das HTML-Dokument gespeichert werden, bevor Sie WORD wieder verlassen.
Wenn die
Erfassung der Rechnung über die Eingabemaske für Einzelbuchungen erfolgt, dann
steht ebenfalls ein Knopf zur Verfügung, über den die Dokumentation der
haushaltsnahen Aufwendungen aufgerufen werden kann.
Die
Dokumentation der haushaltsnahen Dienstleistungen erfolgt in einer HTML-Datei
mit dem Dateinamen „HH-nahe-Dnstlstg.html“. Das Format der Datenspeicherung
kann vom Verwalter geändert werden, es können auch Dokumente (Rechnungen) eingescannt werden. Diese Datei kann der Verwalter dann
auch als Anlage zur Jahresabrechnung ausdrucken und der Abrechnung beifügen.
Erfassen
der Daten für die Dokumentation der haushaltsnahen Aufwendungen in der
Eingabemaske für Einzelbuchungen rechts neben dem Knopf „Abbruch“ und unterhalb
des Knopfs „Beleg drucken“.
Nach der
Betätigung des Knopfes „HHnD.“ wird Eingabefenster angezeigt, in dem folgende
Daten eingegeben und anschließend gespeichert werden können:
Bei Eingabe
der Netto-Lohnsumme aus der Rechnung ermittelt das Programm automatisch die
Brutto-Lohnsumme und speichert diese Daten direkt in der Dokumentation in einer
neuen Zeile, wenn Sie „Datensatz für neue Rechnung anlegen“ ankreuzen und auf
OK klicken. In der anschließenden Anzeige können die Eingaben ergänzt, geändert
und gelöscht werden.
In dieser
Eingabemaske wird differenziert gespeichert für haushaltsnahe Dienstleistungen
nach § 35a Abs.2, Satz 1
und
Handwerkerrechnungen nach § 35a Abs.2, Satz 2.
Hier wird
WORD ® als Editor für die Dokumentation verwendet. Zeilen können eingefügt und
gelöscht werden. Bemerkungen zu der Rechnung können im Feld „Bem.“ gespeichert
werden.
Gesammelter
Ausweis der haushaltsnahen Aufwendungen und Handwerkerrechnungen über die
Karteikarte „Rücklagen“ bei der WEG Jahresabrechnung. Der Lohnanteil incl. MwSt wird hier für
haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen separat eingetragen und
auf der Anlage zur Abrechnung anteilig nach dem gewählten Umlageschlüssel
ausgewiesen. Bitte markieren Sie auch auf der Karteikarte „Allgemein“ das Feld
„Ausweis der HH nahe Aufwendungen ausweisen“ (Checkbox rechts-unten)
Der
Lohnanteil nach § 35a UStG kann auch in der WEG-Abrechnung mit Umlageschlüssel für Mieter (z.B. 501 für
MEA/Mieterumlage) eingetragen werden. In diesem Fall erfolgt dann beim Ausweis auf
der Anlage zur Jahresabrechnung zusätzlich der Hinweis „umlagefähig“.
Voraussetzung für die Mieterumlage ist die jeweilige mietvertragliche
Vereinbarung. [Anm.: Ab Jan.2007 zusätzlich auch Ausweis der geringf.Beschäftigten und sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten nach §35a Abs.1 möglich.]
Beispiel:
Bisher
weisen Sie auf der Anlage zur Jahresabrechnung Rücklagenkonten aus auf der
Karteikarte „Rücklagen“. Sie können für jede Zeile ein Rücklagenkonto und die
darauf entfallenen Zahlungen aus Rücklagen, Zinsen, ZASt und Soli nach einem
wählbaren Schlüssel ausweisen. In der nächsten Zeile können Sie ein weiteres
Rücklagenkonto, ebenfalls mit den darauf entfallenen Zahlungen aus Rücklagen,
Zinsen, ZASt und Soli ausweisen, wenn erforderlich nach einem anderen
Umlageschlüssel. Die hier neu ausweisbaren
Lohnanteile nach § 35a EStG können Sie in der gleichen Zeile oder in der Zeile
danach eintragen. Wenn Sie die Lohnanteile in eine neue Zeile eintragen, dann
ist die Eingabe einer Rücklagen-Kontonummer nicht erforderlich und Sie können
diese Aufwendungen nach anderen Umlageschlüsseln ausweisen. Als anderer
Umlageschlüssel kommen insbesondere die „500-er“-Schlüssel in Betracht, bei
denen dann auf der WEG-Jahresabrechnung der Zusatz
„Umlagefähig“ im Sinne von „Umlagefähig auf Mieter“ gedruckt wird. Die Anzahl
der Zeilen, auf die wir uns oben beziehen, beträgt 256, so dass in der Praxis
kein Mangel an Umlagearten entstehen kann.
Unterscheidungen
bei den Umlageschlüsseln können bei Mehrhausanlagen erforderlich sein, bei
denen eine Trennung der Aufwendungen nach § 35a nach Gebäuden erforderlich ist.
In solchen Fällen kann die Berechnung des Kundenanteils an den Aufwendungen
nach § 35a mit Hilfe der freien
Schlüssel (11-50) nach Gebäuden gesteuert werden und auch nach der
Umlagefähigkeit differenziert werden.
Beispiel
Die
Eingaben für die Jahresabrechnung können so aussehen in einer Mehrhaus-Anlage:
Konto-Nr |
Zahlungen
aus
Rücklage |
Zinsen |
ZASt |
Soli |
§35a
Abs.2 Satz 1 |
§35a
Abs.2 Satz 2 |
Umlage- Schlüssel |
Bem. |
31,00100 |
2000 |
300 |
100 |
30 |
|
|
111 |
Gebäude 1
(Fr.Schl.11) |
31,00200 |
|
200 |
66 |
20 |
|
|
112 |
Gebäude 2
(Fr.Schl.12) |
31,00300 |
|
100 |
33 |
10 |
|
|
113 |
Gebäude 3
(Fr.Schl.13) |
|
|
|
|
|
1000 |
1500 |
111 |
§35a
nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
2000 |
2500 |
112 |
§35a
nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
3000 |
3500 |
113 |
§35a
nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
700 |
750 |
511 |
§35a
umlagefähig |
|
|
|
|
|
800 |
850 |
512 |
§35a umlagefähig |
|
|
|
|
|
900 |
950 |
513 |
§35a
umlagefähig |
Aus den
Gesamtaufwendungen, die nach § 35a hier insgesamt ausgewiesen werden (hier EUR
18.450 für alle 3 Häuser insgesamt) Für das Haus 1 weisen wir insgesamt EUR
3.950,-- Aufwendungen nach § 35a aus. Wir unterstellen für dieses Beispiel,
dass eine Wohnung im Gebäude 1, das 333 Tausendstel MEA (Summe Schl.11) am
Gesamtobjekt aufweist, einen MEA von 40 hält. Für diese Wohnung wird dann ein
von der Steuerschuld des Eigentümers abzugsfähiger Anteil von EUR 2500 / 333 *
40 = EUR 300,30 ausgewiesen. Zusätzlich wird für diese Wohnung als
„umlagefähig“ ausgewiesen: EUR 1450,-- / 333 * 40 = EUR 174,17.
Weil die Beispielwohnung
nur in Schlüssel 11 den Eintrag „40“ erhält und bei Schlüssel 12 und 13 „0“
aufweist, werden nur die Aufwendungen nach §35a von Gebäude 1 ausgewiesen.
Entsprechend werden für die Wohnungen in Gebäude 2 die MEA im Schlüssel 12
eingetragen (kopiert) und für Gebäude 3 in Schlüssel 13.
Entwarnung
Wenn Ihnen
das obige Beispiel kompliziert erscheint, dann können wir Ihnen für die die
„normale“ Einhausanlage Entwarnung signalisieren. Dort weisen Sie für die
Rücklagen meist nur ein Konto aus und ab der Jahresabrechnung für 2006
zusätzlich zwei Zeilen für nicht umlagefähige und umlagefähige Aufwendungen
nach § 35a.
Konto-Nr |
Zahlungen
aus
Rücklage |
Zinsen |
ZASt |
Soli |
§35a
Abs.2 Satz 1 |
§35a
Abs.2 Satz 2 |
Umlage- Schlüssel |
Bem. |
31,00100 |
2000 |
300 |
100 |
30 |
|
|
101 |
MEA |
|
|
|
|
|
1000 |
1500 |
101 |
§35a
nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
2000 |
2500 |
501 |
§35a
umlagefähig |
In diesem
Fall werden EUR 2500,-- auf den Eigentümer als „umlagefähig“ nach Miteigentumsanteilen
und EUR 4.500,-- als „nicht umlagefähig“ nach MEA ausgewiesen. Bei einem
angenommenen MEA von 100/1000stel wird für diese Wohnung dann EUR 2.500,--
/1000 * 100 = EUR 250,-- als umlagefähig ausgewiesen und EUR 4.500,-- /1000 *
100 = EUR 450,-- als umlagefähig. Bei der eigenbewohnten ETW kann der
Eigentümer in diesem Beispiel insgesamt EUR 700,-- von seiner Steuerschuld
absetzen im Rahmen seiner Höchstbeträge (2x600 EUR).
Wichtige
Anmerkung:
Bitte
beachten Sie, dass die Handwerkerrechnung den Lohnanteil zuzüglich MwSt auf den Lohnanteil separat mit Zwischensumme ausweisen
soll, damit Sie als Aussteller der Abrechnung einen eventuellen Konflikt mit
dem Umsatzsteuergesetz vermeiden. Wir sprechen hier aus Gründen der besseren
Lesbarkeit meist nur von „Lohnkosten“, ansetzbar sind
jedoch Lohnkosten, Fahrtkosten und weitere Kosten, die nicht Materialkosten
sind.
Programmerweiterung
am 15. 1. 2007
Wir haben
jetzt auch die haushaltsnahen Aufwendungen nach § 35a Abs. 1 (Geringfügig Beschäftigte
und sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) in das Programm einbezogen. Bei
der Erfassung stehen jetzt 2 zusätzliche Erfassungsfelder zur Verfügung, somit
insgesamt 4 Arten von Aufwendungen nach § 35a. Auf der Dokumentation sind zwei
zusätzliche Spalten eingefügt, das Programm kann die Spaltenüberschriften
automatisch ergänzen, wenn der Anwender dies wünscht. Auf der Jahresabrechnung
werden die Aufwendungen nach §35a Abs. 1 zusätzlich ausgewiesen.
Nachträgliche
Erfassung der haushaltsnahen Dienstleistungen
Seit Januar
2007 ist es möglich, aus dem Journal die Umsätze der Umlagekonten in einer
Tabelle darzustellen und nachträglich die zugehörigen Beträge für haushaltsnahe
Dienstleistungen einzutragen. Der WohnungsManager
erstellt dann eine Liste der Positionen mit Beträgen nach § 35a EStG mit
Zwischensummen für die einzelnen Umlageschlüssel und überträgt diese Daten
automatisch auf die Karteikarte Rücklagen in die entsprechenden Felder.
Diese
Bearbeitung starten Sie im Objekt, Menü WEG-Jahresabrechnung
oder Mieterabrechnung, dort über den Bedienknopf „Assistent“. Sie sehen unten
eine neue Checkbox mit der Beschriftung „Haushaltsnahe Dienstleistungen aus
Umsätzen erfassen“. Markieren Sie dieses Feld und klicken Sie auf OK. Es folgt
dann die unten abgebildete Tabelle.
Auf diesser Tabelle sind die Umsätze, d.h. die Rechnungen
einzeln aufgeführt. Sie können dann in den 4 Spalten für haushaltsnahe
Dienstleistungen die Lohnanteile (incl. Fahrt etc,, incl. MWSt)
eintragen. Mit Klicken auf „Liste der HHnD“ erfolgt
eine Summierung der Lohnanteile, sortiert nach Umlageschlüsseln. Die
Darstellung erfolgt in Excel und kann für die Weitergabe an die Kunden
ausgedruckt werden.
Mit Klicken
auf „Übertrage HHnD“ werden diese Summen auf die
Karteikarte „Rücklagen“ übertragen. Wichtig ist, dass diese Einträge für HHnD nicht konotbezogen sind,
deshalb tragen Sie auf der Karteikarte „Rücklagen“ auch keine Kontonummern in
den Zeilen mit den Lohnanteilen ein.
Der WohnungsManager differenziert beim Ausweis dieser HHnD auch nach Beträgen, die auf Mieter umlagefähig sind
oder nicht umlagefähig sind. Die Differenzierung erfolgt über die
Umlageschlüssel, wie bekannt sind 1xx-Schlüssel in der WEG nicht umlagefähig
und 5xx Schlüssel umlagefähig.
Dieses
System der Erfassung der HHnD ist zunächst für die
nachträgliche Erfassung der Daten für 2006 gedacht. Sie können aber auch
nachfolgende Jahre mit dem gleichen System erfassen. Das Erfassungs-Datum ist
identisch mit dem Datum, das Sie auf der Karteikarte „Allgemein“ vermerkt
haben. Die Tabelle bleibt so lange gespeichert, bis Sie wieder auf „Erfasse
Umsätze“ klicken. Mit jeder Neu-Erfassung wird die bisherige Tabelle gelöscht
und mit neuen Umsatzdaten wieder aufgefüllt.
Mit
Betätigung des Knopfes „Einzelausweise“ werden Bescheinigungen über die
enthaltenen Lohnkosten für den Kunden gedruckt. Der Aufbau der Bescheinigung
ist ähnlich wie der der Jahresabrechnung.
Dargestellt
werden die Umsätze mit Lohnanteil und Umlageschlüssel aus der obigen Tabelle.
In der Spalte „Bezeichnung“ werden gruppiert nach Konten die Umsätze
(Buchungstext) aufgelistet, in der Spalte „Lohnanteil“ der gesamte Lohnanteil
für diese Rechnung (Umsatz), danach folgt die Berechnung des Kundenanteils.
In dieser
Bescheinigung wird absichtlich kein Bezug genommen auf die steuerliche
Zuordnung innerhalb des §35a, um eine Präjudiz mit Haftungsfolge zu vermeiden.
Aus dieser Bescheinigung kann der Eigentümer oder Mieter bzw. deren
Steuerberater die anteiligen Lohnanteile in eigener Verantwortung den vier Fällen
des §35a zuordnen.
Die
Erstellung dieser Bescheinigung kann anstelle des oben beschriebenen Ausweises
der Lohnanteile erfolgen. Der Verwalter kann sich für eine der Methoden des Ausweises
entscheiden. Die Wahlmöglichkeit ermöglicht es auch, dass eine später zu
erwartende Rechtsprechung im Programm realisiert werden kann.
Bisher muß der Lohnanteil pro Rechnung in der Tabelle manuell
eingetragen werden. Es ist jedoch kurzfristig eine Verknüpfung zwischen der
Erfassung bei der Erstellung der Überweisung bzw. der Buchung mit der Tabelle
geplant. Aus der Tabelle können dann
A) die Summen der Lohnanteile auf die
Karteikarte „Rücklagen“ in die Spalten für die Erfassung zu § 35a automatisch
übertragen werden oder
B) die hier beschriebenen
Bescheinigungen ausgedruckt werden.
Die
Bescheinigung wird im DIN A 4 Format gedruckt, die obige Darstellung ist
verkürzt wiedergegeben.
Mit dem
Update von April 2006 wurde es möglich, Rechtsfälle zu kennzeichnen. Mit diesem
neuen Update ist es möglich, diese Rechtsfälle zu dokumentieren. Neben der
manuellen Dokumentation, z.B. Hinweis auf Mahnbescheide etc. werden auch
Zahlungseingänge automatisch dokumentiert. Bei Verwendung des eBanking wird automatisch das
Datum, der Betrag und 2 Verwendungszweckzeilen der Überweisung gespeichert. Die
Speicherung des Verwendungszwecks dient dem Nachweis einer evtl. Anweisung des
Zahlers zur Verwendung der Zahlung.
Auf der
Stammdaten-Maske „Eigentümer“ oder „Mieter“ ist der Knopf „RS-Doku“
nur dann aktiviert und sichtbar, wenn auch das Feld „Rechtssache“ angehakt ist.
Die
Dokumentation der Rechtsache im HTML-Format kann vom Anwender nach dessen
Bedarf angepasst werden.
Neu
Einträge werden mit der Menüfolge Tabelle – Einfügen – Zeilen unterhalb angefügt. Es können auch Dokumente hier eingescannt werden.
Pro
Rechtsfall wird eine HTML-Datei mit dem Dateinamen „RS“, gefolgt von der Debitoren-Kontonummr angelegt, z.B. „RS-01,00100.html“ für den Eigentümer in
Wohnung 1. Diese Datei wird im HTML-Verzeichnis des jeweiligen Objektes
gespeichert.
Bisher
standen für KW und WW je 4 Zähler zur Verfügung. Mit diesem Update wurde die
Anzahl auf je 12 Zähler erhöht. Für die Eingabe der zusätzlichen Zähler 5 bis
12 klicken Sie einfach auf den Bedienknopf „weitere KW-Zähler“ oder „weitere WW-Zähler“ und geben dort die Daten ein. Auf diesem
zusätzlichen Eingabefenster klicken Sie auf „OK“, um die Daten zu speichern.
Mit dem Knopf „Abbruch“ wird eine Eingabe verworfen und die bisherigen Daten
bleiben erhalten.
Die
Zählerbezeichnungen werden beim Einlesen von DTTECV-Daten
automatisch eingetragen. Wenn Sie diese Importart nicht verwenden, dann tragen
Sie einen Zählernamen und/oder die Zählernummer ein. Die Zählerbezeichnung wird
auf dem jetzt erweiterten Zählerablese-Protokoll ausgedruckt. Auf der
Jahresabrechnung werden die zusätzlichen Zähler ebenfalls dokumentiert.
Auf der WEG-Versammlungsliste können zusätzlich zu den
Miteigentumsanteilen abweichende Stimmrechte gewählt und ausgeduckt werden.
Diese Stimmrechte werden in den freien Schlüsseln 11-50 pro Wohnung eingegeben.
Der Ausdruck erfolgt als 3. Zeile unterhalb der Namen der Eigentümer. Am Ende
der Liste wird dann zusätzlich zur Summe der MEA auch die Summe aller
Stimmrechte gedruckt.
Aus dem WohnungsManager können Sie jetzt über die TAPI-Schnittstelle Telefonnummern wählen. Diese Möglichkeit
ist im PDC-Menü und in den Stammdaten enthalten.
Sofern eine Telefonanlage mit TAPI-Schnittstelle
eingerichtet ist, wählt der WohnungsManager z.B. über
die Microsoft Wählhilfe die im WohnungsManager gespeicherte
Telefonnummer.
Für die Amtsholung und/oder eine Provider-Vorwahl können Sie auf
Globalebene im Menü Datei / Konfiguration / Programmeinstellungen, Karteikarte
„Sonstiges“ bis maximal 6 Zeichen der gespeicherten „normalen“ Telefonnummer
voranstellen lassen.
Leider
können wir Ihnen keine Hilfe zu der jeweils kundenseitig verwendeten
Telefonanlage geben, bitte setzen Sie sich mit dem Betreuer Ihrer Telefonanlage
in Verbindung, wenn Fragen vorliegen.
Auf der
Anlage zur Jahresabrechnung können Kontoauszüge nur mit Anfangssaldo, Umsätzen
und Endsaldo aufgeführt werden. Als Besonderheit ist jetzt neu, dass im Falle
des Ausweises des Kontos 12,00000 (Bank) anstelle der Spaltenüberschrift
„Umsatz Soll“ jetzt „Einnahmen“ und anstelle der Überschrift „Umsatz Haben“
jetzt „Ausgaben“ gedruckt wird. Die Umsatz-Summen werden ebenfalls als
„Einnahmen und Ausgaben“ deklariert. Für alle anderen Kontoauszüge ändert sich
nichts, nur 12,00000 ist von dieser Änderung betroffen.
Die
ausgewiesenen Zahlen sind nur Additionen der Soll- und Habenumsätze,
so dass ggf. interne Umbuchungen – sofern vorhanden - hier einfließen. Umbuchungen
von und auf Rücklagen-Anlagekonten werden als Einnahmen und Ausgaben
mitgezählt. Dieser Kontoauszug (ohne Einzelumsätze) ersetzt jedoch nicht den
Vermögensstatus, bei dem eine detailliertere Datenausgabe erfolgt.
Es liegt in
Ihrem Verantwortungsbereich, diesen Ausweis für das Bankkonto auf den
Jahresabrechnungen anzugeben.