Update August 2007
Sehr geehrter Wartungskunde,
Sie erhalten hier das Update August
2007. Die Programm-Erweiterungen betreffen hauptsächlich die Bescheinigungen
nach § 35a EStG, wie unten beschrieben, aber auch viele Details. Die Änderungen
sind hier beschrieben.
Bitte installieren Sie dieses Update
über die vorherige Version 5.0 in das Verzeichnis WM32b. Legen Sie einfach die
CD in den PC ein und bestätigen Sie die nachfolgenden Fragen mit Ja bzw. OK.
Nach Abschluß der Installation rufen Sie das Programm
auf und kontrollieren über das Menü Hilfe –
Wichtig: Bei Anwendung auf dem
Netzwerk war es bisher bei der gleichen Version ausreichend, nur die Datei
WM32.EXE auf die Netzwerk-Clients zu kopieren. Zusätzlich ist es hier
erforderlich, auch die Datei GERMAN.DLL auf die Netzwerk-Clients zu übertragen,
wenn Sie nicht mit der CD komplett auf allen PC’s installieren.
WICHTIG: Nach der Installation ist es
zwingend erforderlich, dass Sie auf Globalebene im WohnungsManager
mit dem Menü Datei – Indexieren mit den vorgeschlagenen Einstellungen (beide
oberen Kästchen angehakt) indexieren. Für die Indexierung verwenden Sie im Netz
am besten den leistungsfähigsten PC.
Unser Tip:
Beim Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und bei der Jahresabrechnung (
kein Vorjahressaldo ) hat sich im WohnungsManager
seit dem Update 12/2007 wesentliches geändert. Sie können sich über diese und
weitere Themen auf unserem Workshop in Baden-Baden informieren (s.a.
Anmeldeformular).
Inhaltsverzeichnis
Erfassung und Ausweis der nach § 35a EStG
begünstigten Aufwendungen
Ausweis der HHnD über die
Karteikarte „Rücklagen“
Inhalt der Einzel-Bescheinigung Typ A
Inhalt der Einzel-Bescheinigung Typ B
Gebühren für die Ausstellung der
Bescheinigungen
Änderungen bei der Buchungsmaske
Änderungen beim DTA mit
Heizkostenabrechnern
Inkompatibilität mit Outlook 2007
Wichtiger Hinweis für die Anwendung
im Netz
Das WohnungsManager
Update vom Dezember 2006 enthält eine erste Lösung für die neuen Anforderungen
an die Hausverwaltung. Wir haben das Schreiben des BMFI vom 3.11.2006
interpretiert mit einem Ausweis ähnlich dem bisherigen Ausweis der Zinsen/Zast/Soli. Zwischenzeitlich existieren viele abweichende
Interpretationen, so dass wir nach dem Versand des Updates alternative Lösungen
anbieten, die wir hier beschreiben wollen. Sie benötigen das aktuelle Programm
(Installation der Update-CD 08/2007), nur hier und in
den nachfolgenden Versionen sind die beschriebenen Erweiterungen enthalten.
Da ein erwartetes neues Schreiben
des BMFI noch aussteht, aber die Notwendigkeit zur Erstellung der Bescheinigungen
nach § 35a EStG besteht, versenden wir hier ein Update mit alternativen
Gestaltungsformen der Bescheinigungen.
Folgende Quellen berücksichtigen wir
bei der folgenden Ablaufbeschreibung:
Die nachfolgende Beschreibung
behandelt die Fragen der Programmanwendung. Die Fragen, in welche Gruppe des §
35a die jeweiligen Arbeitskosten fallen, wollen Sie bitte den zugänglichen
Quellen entnehmen, weil auch wir keine steuerliche Beratung geben wollen und
können.
Erfassung der Arbeitskosten während
des Jahres im WohnungsManager
Rückwirkend für das Jahr 2006 ist
die anschließend beschriebene Erfassung nicht mehr sinnvoll. Die folgende Beschreibung
der Daten während des Jahres bezieht sich auf das Abrechnungsjahr 2007 und
folgende.
Die Erfassung während des Jahres
erfolgt entweder bei der Eingabe einer Buchung über die manuelle Buchungsmaske
oder über die Erfassung einer Überweisung.
In der Buchungseingabe-Maske und in
der Überweisungs-Eingabemaske finden Sie einen Knopf mit der Beschriftung „HHnD“
Auf dem gezeigten
Erfassungsbildschirm, der nach Anklicken des Knopfs „Erfasse HHnD“ erscheint, sind die Felder bereits ausgefüllt, für
die auch in der Überweisungs-Erfassungsmaske
Die hier erfassten
Die Erfassung erfolgt auf
Objektebene. Die HTML-Dokumentation können Sie auch über das Menü
Die Erfassungsmaske und die
Speicherung ist bei der Buchungseingabe und bei der
Eingabe von Überweisungen identisch. Beim Anlegen von Überweisungen als
Daueraufträge erfolgt die Erfassung des Dauerauftrags und der HHnD einmalig, aber die Überweisung wird mehrfach
ausgeführt. Die HHnD werden jedoch nicht bei der
Ausführung des Datenträger-Austauschs erfasst, deshalb empfehlen wir, die
Jahreszahlen der HHnD am Jahresende manuell zu
erfassen. Wenn Sie den separaten Ausweis Typ A oder B verwenden, dann können
Sie auch über den Knopf „Einf.“ eine Zeile in die
Tabelle einfügen und die Jahresbeträge manuell einsetzen.
Auf der Erfassungsmaske werden auch
die zuletzt eingegebenen Daten in einer Tabelle angezeigt. Wenn erforderlich
können Sie hier Änderungen an bereits erfassten Daten mit Doppelklick in das
Datenfeld vornehmen. Diese Tabelle hat keine Verknüpfung mit dem HtML-Textdokument. Wenn eine nachträgliche Änderung
erforderlich ist, dann muß diese Änderung sowohl im
Textdokument als auch in der Tabelle vorgenommen werden.
Ausweis der Aufwendungen nach § 35a
EStG
Frühestens mit der Erstellung der
Jahresabrechnung können Sie im WohnungsManager die
Aufwendungen nach § 35a in verschiedenen Methoden ausweisen. Wir haben
unterschiedliche Möglichkeiten bereitgestellt, weil nach heutigem Stand
teilweise widersprüchliche Meinungen zum Ausweis vorliegen.
Nicht endgültig klar ist u.E. bis
heute, ob der Verwalter eine Klassifizierung der Aufwendungen nach den 3 (4)
Lohnarten vornehmen muss oder darf oder soll. In der Veröffentlichung der Haufe
Verlagsgruppe wird von einer Bezeichnung der Lohnart abgeraten, weil eine
steuerliche Beratung mit den negativen Folgen vermieden werden soll. Von einer
Nennung des Paragraphen wird streng abgeraten. Steffen Haase geht von einem
differenzierten Ausweis, sogar mit Nennung des Paragraphen aus.
Die Mustervorlage der OFD Niedersachsen
zeigt einen differenzierten Ausweis ohne Nennung der Paragraphen-Stelle, jedoch
mit zusätzlicher Angabe der Art der Tätigkeit bei SV-pflichtigen
Beschäftigten und des Beschäftigungszeitraums, bei haushaltsnahen Dienstleistern der Art der Dienstleistung und Namen und
Anschrift des Dienstleisters und bei
Handwerkerleistungen die Art der Handwerkerleistung und Name und Anschrift des
Unternehmers.
Der Ausweis der nach § 35a
begünstigten Aufwendungen kann im WohnungsManager mit
den nachstehend beschriebenen Varianten erstellt werden. Wir möchten uns nach
heutigem Stand nicht auf eine Variante festlegen und diese empfehlen, weil
unterschiedliche und widersprüchliche Meinungen vorliegen. Sie können sich
damit für eine Variante entscheiden, die von Ihrem Steuerberater und Finanzamt
akzeptiert wird.
Diese unterschiedlichen Ausweise
sind:
Ausweis über die Karteikarte
„Rücklagen“ in der Anlage zur Jahresabrechnung
Ausstellen einer separat
ausgedruckten Bescheinigung, die sortiert nach den Sachkonten jeden Umsatz
einzeln in einer Zeile auflistet, wenn gewünscht mit Hinweis auf die Lohnart
und ebenfalls optional mit Angabe von Namen und Anschrift und evtl. Angaben zur
Zwölftelung im Falle von SV-pflichtigten
Beschäftigten.
Ausstellen einer separat ausgedruckten
Bescheinigung, jedoch ohne Einzelumsätze (Rechnungen), ohne Namen und
Anschriften, sondern differenziert nach Lohnarten und Umlageschlüsseln.
Bei allen drei Varianten kann die
Bezeichnung für die Lohnart individuell bestimmt werden. Auch der Text für den Haftungsausschluß auf den Bescheinigungen 2 und 3 ist frei
eingebbar im Menü Datei/Konfiguration/Programmeinstellungen, Karteikarte HHnD.
Wenn die Jahresabrechnung
vorbereitet ist, dann kann über das Menü Abrechnung / WEG Jahresabrechnung (oder
gem.Eig./Mieterabrechnung oder Indiv.Abrechnung)
mit Klicken auf den Knopf Assistent und Markieren des Feldes „Haushaltsnahe
Dienstleistungen aus Umsätzen erfassen“ eine Tabelle aufgerufen werden.
Die folgende Tabelle ermöglicht die
Zusammenführung der umlagefähigen Umsätze (Rechnungen) mit den bereits wie oben
beschriebenen Lohnkosten. Wenn die Lohnkosten nicht oder nicht vollständig
erfasst wurden, dann kann in dieser Tabelle auch ergänzt werden.
Diese Tabelle erfasst mit Klicken
auf „Erfasse Umsätze“ alle Einzel-Umsätze (Rechnungen etc.), die auf die
umlagefähigen Konten während des auf der Abrechnungs-Hauptmaske angezeigten Abrechnungs-Zeitraum angefallen sind. Zu diesen Umsätzen
werden automatisch die während des Jahres erfassten Lohnanteile zugeführt, so
dass im Normalfall die wesentlichen Angaben für den Ausweis der HHnD vorliegen:
In dieser Tabelle geben Sie dann bei
Bedarf den Namen des Unternehmers oder andere Angaben im Feld „Unternehmer/Dienstleister/Art der Tätigkeit“ ein, wenn Sie dies
ausweisen wollen. Nachträglich können in diese Tabelle Adressen von Handwerkern
mit dem Knopf „Handwerker-Adresse“ eingefügt werden. Bei SV-pflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen kann ein Hinweis auf die Zwölftelung
des Höchstbetrags angegeben werden.
Zahlungen an Handwerker aus
Rücklagen sind nicht umlagefähig und deshalb nicht in der Tabelle enthalten.
Mit Klicken auf den Knopf „Einf“ wird eine Leerzeile
in die Tabelle eingefügt. Mit Doppeklick in das
jeweilige Feld können Sie diese Zeile ausfüllen.
Nachdem die Tabelle vollständig ist,
können Sie die Art des Nachweises wählen, wie oben dargestellt. Bei einem
Ausweis über die Rücklagen-Karteikarte klicken Sie auf den Knopf „Übertrage HHnD“. In diesem Fall werden die Summen pro Umlageschlüssel
automatisch in die Rücklagen-Karteikarte übernommen. Auf der
Abrechnungs-Hauptmaske markieren Sie den Ausweis der HHnD.
Danach werden beim Ausdruck der Anlage zur Kunden-Jahresabrechnung die
begünstigten Aufwendungen dargestellt.
Beispiel für die Einträge bei einer
Mehrhausanlage
Konto-Nr |
Zahlungen aus Rücklage |
Zinsen |
ZASt |
Soli |
§35a Abs.2 Satz 1 |
§35a Abs.2 Satz 2 |
Umlage- Schlüssel |
Bem. |
31,00100 |
2000 |
300 |
100 |
30 |
|
|
111 |
Gebäude 1 (Fr.Schl.11) |
31,00200 |
|
200 |
66 |
20 |
|
|
112 |
Gebäude 2 (Fr.Schl.12) |
31,00300 |
|
100 |
33 |
10 |
|
|
113 |
Gebäude 3 (Fr.Schl.13) |
|
|
|
|
|
1000 |
1500 |
111 |
§35a nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
2000 |
2500 |
112 |
§35a nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
3000 |
3500 |
113 |
§35a nicht umlagefähig |
|
|
|
|
|
700 |
750 |
511 |
§35a umlagefähig |
|
|
|
|
|
800 |
850 |
512 |
§35a umlagefähig |
|
|
|
|
|
900 |
950 |
513 |
§35a umlagefähig |
Aus den Gesamtaufwendungen, die nach
§ 35a hier insgesamt ausgewiesen werden (hier EUR 18.450 für alle 3 Häuser
insgesamt) Für das Haus 1 weisen wir insgesamt EUR 3.950,-- Aufwendungen nach §
35a aus. Wir unterstellen für dieses Beispiel, dass eine Wohnung im Gebäude 1,
das 333 Tausendstel MEA (Summe Schl.11) am Gesamtobjekt aufweist, einen MEA von
40 hält. Für diese Wohnung wird dann ein von der Steuerschuld des Eigentümers
abzugsfähiger Anteil von EUR 2500 / 333 * 40 = EUR 300,30 ausgewiesen.
Zusätzlich wird für diese Wohnung als „umlagefähig“ ausgewiesen: EUR 1450,-- /
333 * 40 = EUR 174,17.
Weil die Beispielwohnung nur in
Schlüssel 11 den Eintrag „40“ erhält und bei Schlüssel 12 und 13 „0“ aufweist,
werden nur die Aufwendungen nach §35a von Gebäude 1 ausgewiesen. Entsprechend
werden für die Wohnungen in Gebäude 2 die MEA im Schlüssel 12 eingetragen
(kopiert) und für Gebäude 3 in Schlüssel 13. Bei der „normalen“ Einhausanlage
reduziert sich die Anzahl der Zeilen auf einen Teil der oben dargestellten
Tabelle, ist also wesentlich einfacher in der Darstellung und im Ausweis.
Der separate Ausdruck einer
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt kann in den oben erwähnten zwei Arten
erfolgen, entweder detailliert mit Typ A oder komprimierter mit Typ B. Für den Ausdruck
der Bescheinigung Typ A kann gewählt werden, ob eine Angabe zur Lohnart
erfolgen soll oder nicht und ob die Namen und Anschriften zu jeder Rechnung
ausgedruckt werden sollen. Ebenfalls bei Type A kann über die Umlageschlüssel
(100er oder 500er-Schlüssel) und Markieren der Option „umlagefähig-/nicht“ auf
der Hauptmaske ein Hinweis mit (*) gedruckt werden, ob die Position umlagefähig
auf Mieter sein soll.
Für den Lohnausweis bei
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach §35a Abs. 1, 1 S.2 ist ein
Sonderfall zu beachten. Die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ist
anzugeben, weil der Höchstbetrag bei unterjähriger Beschäftigung gezwölftelt werden muss. Diese Angabe erfolgt bei den
separaten Bescheinigungen Typ A in einer zusätzlichen Zeile zur Buchungszeile,
vorausgesetzt dass Sie in der Spalte „JaAnt“
(Jahresanteil) die Zwölftelung vermerken (Ihr Eintrag
z.B. 6/12). Der zusätzliche Text lautet dann „Hinweis zur vorstehenden
Rechnung: Das Beschäftigungsverhältnis bestand für 6/12 des Jahres.“
Voraussetzung für den Ausdruck dieses Zusatztextes ist somit der Eintrag des
Lohns in der Spalte „EStG 35a Abs.I 1,2“ und der
Eintrag in der Spalte „JaAnt“ sowie das Ankreuzen der
Option „Detail für Ausweis A“. Mit Ankreuzen der Option „Text zum Ums.drucken“ wird der Inhalt der Spalte „Unternehmer/Dienstleister/Art der Tätigkeit“ zusätzlich zu der Zeile
mit den Lohndaten gedruckt, sofern die Bescheinigung Typ A erstellt wird.
Sowohl bei der Bescheinigung Typ A
wie auch bei Typ B können die Ausdrucke für einzelne Wohnungen oder mit
Anklicken von „alle“ für alle Wohnungen gedruckt werden. Der Ausdruck kann auch
nach der Verbuchung der Jahresabrechnung beliebig oft wiederholt werden,
solange die Tabelle über „Erfasse Umsätze“ nicht neu erstellt ist. Die ausgedruckten
Bescheinigungen werden auch als HTML-Datei gespeichert.
Wichtig: Mit jeder Betätigung des
Knopfes „Erfasse Umsätze“ wird die Tabelle gelöscht und neu erstellt. Getätigte
Einträge gehen verloren. Deshalb wird bei der Erneuerung der Tabelle eine Sicherungskopie
der bisherigen Tabelle angelegt, der alte Inhalt ist jedoch nur manuell
wiederherstellbar.
Inhalt der Einzel-Bescheinigung Typ A
Absender (Verwalter oder Mandant,
ggf. mit Firmenlogo), Datum
Empfänger (Eigentümer oder Mieter)
Abrechnungs-Objekt, Wohnung und
Zeitraum
Alle Einzel-Rechnungen mit
Buchungstext, sortiert nach Kontonummer, wahlweise mit Angabe der Lohnart und
wahlweise mit Handwerker-Firmenname oder Beschäftigtem und Dauer der
Beschäftigung
Bei Angabe der Lohnart Summen der
Lohnarten
Frei eingebbarer Haftungsausschluß-Text
Gesetzliche Angaben (in
Verwaltungsdaten gewählt: Geschäftsführer, HR-Eintrag, Steuernummer etc.)
Nach unserer Meinung enthält der
Ausdruck des separaten Ausweises Typ A inhaltlich das, was auch im Muster der
OFD Niedersachsen angegeben ist (ohne Ort, Datum und Unterschrift des
Verwalters), vorausgesetzt dass Sie in dem Feld Notizen die Zusatzeingaben
ergänzen.
Absender (Verwalter oder Mandant,
ggf. mit Firmenlogo), Datum
Empfänger (Eigentümer oder Mieter)
Abrechnungs-Objekt, Wohnung und
Zeitraum
Summen der Lohnarten pro
Umlageschlüssel mit Gesamtsummen
Frei eingebbarer Haftungsausschluß-Text
Gesetzliche Angaben (in Verwaltungsdaten
gewählt: Geschäftsführer, HR-Eintrag, Steuernummer etc.)
Für die Berechnung von Gebühren für
die separate Bescheinigung Typ A oder B berechnen haben wir eine automatische
Verbuchung im WohnungsManager eingefügt. Sie können
in der Konfiguration auf Globalebene (Datei – Konfiguration –
Programmeinstellungen) auf der Karteikarte „HHnD“
eine Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 35a EStG eingeben.
Wenn eine solche Gebühr eingetragen ist, können Sie bei der Erstellung der
Bescheinigung das Feld „Gebühr verbuchen“ anklicken. Es wird dann für jede
ausgedruckte Bescheinigung die Gebühr verbucht auf ein automatisch neu
angelegtes Konto 49.99990 (bisher nur für Mahngebühren verwendet). Der
Buchungssatz lautet Soll Debitorenkonto an Haben 49.99990. Da sowohl
Mahngebühren als auch Bescheinigungsgebühren normalerweise dem Verwalter
zustehen, kann der Saldo des Kontos 49.99990 per Banküberweisung an den
Verwalter überwiesen und ausgebucht werden.
Die nachträgliche Verbuchung einer
Gebühr zu Lasten wählbarer Debitorenkonten und zugunsten eines wählbaren
Sachkontos mit einem bestimmbaren Betrag ist mit WMTools
(Stand ab 11.5.07) möglich.
Unsere Liesmich-Meldung
vom 16.6.2007
Zitat aus „Der Immobilienverwalter“
Heft 3/07 Seite 160, Autor Steffen Haase: „Die Einbeziehung der Minijobs in den
Paragraphen 35a EStG ist derzeit juristisch sauber nicht möglich“. Auf Seite
159 berichtet der Autor jedoch, dass einzelne Finanzbeamte auch Minijobs anerkennen,
weil dies eigentlich gewollt war. Wir haben diesem Sachverhalt bereits im
Januar 2007 Rechnung getragen und die Spalte „EStG 35a, I,1,1“
für die Minijobs in die Tabelle aufgenommen. So steht es Ihnen frei, Minijobs
auszuweisen mit einer entsprechenden Freizeichnungsklausel, die Sie selbst in
der Konfiguration im Programm eingeben.
Sonderfall der Umlage mit absoluten
Betrags-Schlüsseln 51-55:
Bei Verwendung der Schlüssel 51-55
(absolute EUR-Beträge) in der Jahresabrechnung wird
der im betreffenden Schlüssel eingetragene Betrag (EUR) verwendet. Für die HHnD wurde bisher dieser Schlüsseleintrag nach der
Formel Lohnanteil/Summe der
Schlüsselwerte * Schlüsselwert der Wohnung errechnet. Neu ist jetzt die
Möglichkeit, in der Konfiguration der HHnD eine Checkbox
mit der Bezeichnung „Schl.51-55 als absoluten Betrag ansetzen (nicht prozentual
anpassen) zu markieren. Damit wird der Eintrag bei dem verwendeten Schlüssel
nicht umgerechnet. Dies erfordert jedoch, dass für den Ausweis der HHnD ein anderer Schlüssel als in der Jahresabrechnung
verwendet wird und dass in diesen abweichenden Schlüssel 51-55 der manuell
errechnete Lohnanteil der jeweiligen Wohnung eingegeben wird.
Diese Prozedur erscheint
kompliziert, man sollte jedoch berücksichtigen, dass die Umlage nach dem
absoluten Betrag immer eine Ausnahme darstellen sollte, so dass die
beschriebene Vorgehensweise ein Ausnahmefall bleiben dürfte.
Die Belegnummer ist jetzt
rechtsbündig formatiert statt zuvor linksbündig. Bei der Eingabe von Buchungen
über die Buchungseingabemaske kann bei MWST-Option
jetzt zusätzlich der Fall des Zahlungseingangs mit dem alten MWST-Satz 16% gewählt werden. Die Verbuchung von 16% MWST
erfolgt dann auf Konto 18.71000 zur Unterscheidung von Zahlungseingängen mit
19% MWST, bei denen die abzuführende MWST auf Konto 18.70000 verbucht wird.
Diese Funktion stammt aus Anfang 2007 und dürfte zum Zeitpunkt des Updates
08/2007 bereits wieder überholt sein, wenn die Buchführung zeitnah eingegeben
wird.
Auf der Meldeliste für den
Heizkostenabrechnungsdienst ist der Umlageschlüssel für die Festumlage (WFL)
wählbar. DTA mit Heizkostenabrechnern: In der M+L-Liste wurden in vers.5 die Dezimalstellen der
Wohnfläche abgeschnitten, das ist jetzt wieder OK
Eingabe der Textnotizen in
Stammdaten und Verwaltungsdaten mit automatischem Zeilenumbruch am Ende des
Eingabefensters. Vertikale Scroll-Leiste in den
Texteingabefenstern
Der Inhalt der 12 Karteikarten für
Gebäudedaten kann jetzt einzeln über den neuen Knopf "Clipboard"
in die Zwischenablage kopiert werden und von dort z.B. in einem Word-Brief
verwendet werden.
Bei der Formatierung des
Adressfeldes für Serienbriefe ist im Bereich der 2.Adresszeile ist ein
überflüssiger Leerschritt entfernt.
Doppeltes Öffnen von
Stammdatenfenstern und doppeltes Öffnen des Programms auf dem gleichen PC ist
aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen (bisher nur Warnmeldung).
Neu ist die Kopierfunktion für die
Beträge der eigenerstellten Heizkostenabrechnung in andere Schlüssel, z.B.
"Externe Heizk.Abr.", Uml.Schl.
51-55 und freie Schlüssel 11-50 enthalten.
Auf Globalebene kann jetzt eine
Handwerker-Notfall-Liste aus dem Webservice gedruckt werden. (Eingabe in
Verwaltungsdaten, iNet/Webservice, dort die
Handwerker für das Objekt wählen). Die Liste wird in Excel dargestellt.
Inkompatibilität
mit Outlook 2007
Beim Termineintrag in Outlook hat
Microsoft in Outlook 2007 eine Inkompatibilität zu den bisherigen Versionen
entstehen lassen. Im WohnungsManager kann deshalb in
der Konfiguration die Verwendung von Outlook 2007 markiert werden, andernfalls
wird ein Fehler mit Outlook 2007 generiert.
In der WEG-Jahresabrechnung
ist der Ausweis und die Anrechnung von
Vorjahressaldovorträgen nicht zulässig. In der Programm-Konfiguration ist seit
Jahren bereits die Möglichkeit enthalten "Option aktivieren auf der
Jahresabrechnung für a) Unterdrückung von Vorjahressalden und b) Ausweis des Debit.Tagessaldos". Damit ist folgende Gestaltung der
Jahresabrechnung möglich: Nach der Berechnung des Umlageanteils der Wohnung
werden nur die angeforderten Vorauszahlungen ausgewiesen und nach dem Ausweis
von Guthaben/Nachzahlung wird eine informative Zeile mit dem aktuellen
Tagessaldo des Debitorenkontos gedruckt. Auf die Anrechnung des
Debitoren-Kontosaldos zum Ende des Abrechnungszeitraums wird verzichtet, ein
Rückstand oder Guthaben zum Zeitpunkt der Erstellung der Jahresabrechnung wird
nur noch "unter dem Strich" ausgewiesen und ist nicht mehr Gegenstand
der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung. Sofern in den Stammdaten
"Rechtsfall" markiert ist und eine titulierte Forderung umgebucht
wurde wird in einer zusätzlichen Zeile noch der Hinweis auf die zusätzliche
Forderung aus einem Vollstreckungstitel gedruckt.
Die Jahresabrechnung kann so nach
der Vorstellung des Verwalters gestaltet werden, wahlweise Vorauszahlungen und
Debitorenkonto einzeln, saldiert oder mit separatem informativem Ausdruck des Tagessaldos
incl. titulierter Forderung. Auch die manuelle oder
automatische Korrektur des ausgewiesenen Debitorenkonto-Saldos in den
Abrechnungsdaten ist möglich, ohne Änderung in der Buchführung.
Bei der Mieterabrechnung kann die
Option "Nur Abr.Pos.mit Umlageanteil"
gewählt werden. Gem.BGH-Urteil VIII ZR 1/08 vom
14.2.07 müssen dem Mieter die Gesamtkosten mitgeteilt werden einschl.vorab abgesetzter Kosten. Deshalb wird bei
Markierung der genannten Option ein Bildschirmfenster mit dem rechtlichen
Hinweis gezeigt.
In der Konfiguration konnte bisher eine Seitenumbruch-Korrektur für
Jahresabrechnungen nur für HP Deskjet eingegeben
werden. Dieser Korrekturwert gilt jetzt für alle Drücker.
Mehr Möglichkeiten zur
Beim Ausweis von Kontoauszügen auf
der Anlage zur Jahresabrechnung wird standardmäßig als Spaltenüberschrift für
die Sollumsätze „SollUms.“ Und für die Habenumsätze „HabenUms.“
Verwendet. Abweichend wird beim Konto 12 (Bank-Kontoauszug) die Bezeichnung
„Einnahmen“ für die Soll-Spalte und „Ausgaben“ für die Habenspalte
verwendet. Beim Rücklagen-Kontoauszügen wird hier
Soll- und Haben verwendet, wenn das Rücklagenkonto die Kontoart „P“ für Rücklagen-Passivakonto gekennzeichnet ist. Wenn jedoch das
Rücklagenkonto mit Kontoart „R“ für Rücklagen-Aktiva gekennzeichnet ist, dann
werden die Bezeichnungen wie beim Bankkonto verwendet.
Bedingt durch ständig steigenden
Datenumfang konnte bei der Speicherung der Jahresabrechnung im HTML-Format bei
sehr großen Objekten ein Fehler "Low Memory" auftreten. Die Datenflut ist durch den Ausweis
von HHnD und dem Ausdruck wählbarer Kontoauszüge in
der Anlage zur Jahresabrechnung entstanden. Die HTML-Datei kann Größen von 50
MB oder mehr erreichen. Dieser Fehler kann jetzt nicht mehr auftreten.
Bisher werden auf der Anlage zur
Jahresabrechnung Zählerstände nur ausgewiesen, wenn ein Verbrauch vorlag. Jetzt
werden auch Zähler ausgewiesen, bei denen Anfangsstand und Endstand gleich
sind. Nur Zähler mit Anfangs- und Endstand Null werden unterdrückt. Die
Einstellung in der Konfiguration, dass Wasserzähler auch dann ausgewiesen
werden, wenn sie nicht verwendet werden, ist jetzt auch für Heizungszähler
gültig.
Die WEG-Beschluss-Sammlung
ist bereits seit dem Update 4/2006 im Programm enthalten und dort auch
beschrieben.
Die Beschluss-Sammlung basiert auf
einem HTML-Dokument, das mit WORD ® editiert wird und im
HTML-Objekt-Unterverzeichnis gespeichert wird. Das Format wurde einem Beitrag
von Dr. Deckert in einer Fachzeitschrift übernommen. Das Format kann jedoch
auch in WORD geändert werden. Wenn Sie ein einheitliches, geändertes Format in
allen Objekten wünschen, dann können Sie mit WMTools
eine mit WORD erarbeitete Vorlage in alle Objekte automatisch kopieren lassen.
Für die objektübergreifende Suche
nach einem Stichwort können Sie auf Globalebene das Menü „Suche
objektübergreifend“ -> „in Beschlusssammlung“ wählen.
Im Rahmen unseres Webservices (iNet) können Sie jetzt die WEG-Beschlusssammlung
für die Mitglieder der jeweiligen WEG anzeigen lassen. Wenn Sie dies (noch)
nicht wünschen, dann entfernen Sie die Markierung auf der iNet-Exportmaske.
Am 24.8.2007 hinzugefügt: Wenn
Netzwerkrechte im WohnungsManager verwendet werden,
dann besteht die Möglichkeit, einzelnen Programmanwendern das Recht zur
Bearbeitung der Beschlusssammlung zu geben. In diesem Fall wird auch eine Kopie
der Datei vor dem Beginn der Bearbeitung erstellt. Diese Sicherungskopie wird
in dem Verzeichnis, in dem auch die Objektverzeichnisse liegen, mit
Objektnummer, Login-Name des Anwenders und Datum
gespeichert, so dass eine Änderung in dieser Datei auf Anwenderebene
rekonstruiert werden kann.
Sie können jetzt nachträglich
Sammel-Buchungsbelege oder Nachweislisten für ausgeführte DTA-Läufe
ausdrucken. Ausgewertet wird der Inhalt einer frei wählbaren HTML-Datei mit dem
Dateinamen "DTA ... .HTML". Diese HTML-Nachweise stehen seit ca. 2
Jahren zur Verfügung, so dass Sie für diesen Zeitraum auch relativ alte DTA-Läufe noch auswerten können. Diese HTML-Dateien sind
auf Objekt- und Globalebene vorhanden. Auf Globalebene kann der Ausdruck pro
Objekt gewählt werden.
Neu ist die Möglichkeit,
Sammelbuchungen auf alle oder wählbare Debitorenkonten (Eig.und/oder
Mieter) und gegen ein wählbares Sachkonto vorzunehmen. Zweck u.a. Verbuchung
einer Gebühr, z.B. für den Ausweis nach § 35a EStG. Aufruf in WMTools im Menü Buchhaltung - Autom.Verbuchung
Deb.->Sachkonto.
Wichtiger
Hinweis für die Anwendung im Netz
Wichtiger Hinweis zur Datei German.DLL im Programm-Startverzeichnis: Sofern vorhanden,ist diese Datei für die Sortierreihenfolge mit Umlauten zuständig. Wenn Sie die German.dll verwenden, dann muß diese Datei zwangsläufig auf allen Rechnern im Netz im Programmstartverzeichnis vorhanden sein.
Wenn im Netz bisher nur die Datei
WM32.exe „verteilt“ wurde, dann genügt dies hier nicht, auch die Datei
GERMAN.DLL muss auf jeden Rechner im Netz, der mit dem WohnungsManager
arbeitet kopiert werden. Wenn Sie normal die CD für das Update auf jedem
Rechner im Netz verwenden, dann wird die fragliche Datei automatisch
installiert.
Die
Verwendung der Datei GERMAN.DLL ändert die Sortierfolge, deshalb ist
unabdingbar die Neuindexierung auf Globalebene nach der Installation des
Updates erforderlich.
Alle Angaben zu §35a EStG erfolgen
ohne unsere Haftung. Wir empfehlen grundsätzlich auch regelmäßige
Datensicherungen auf zuverlässige Sicherungsmedien, um Ihre wichtigen Daten zu
schützen.