Dokumentation zur Behandlung der Umsatzsteueroption

 

Nachfolgend werden drei Objekte  gezeigt mit identischen Ausgangsdaten, eine Wohnung nicht optiert, eine weitere Verwaltungseinheit (Apotheke) zur Umsatzsteuer optiert. Wir zeigen den Ablauf in folgender Reihenfolge: Sollstellung, Zahlungseingangs-Verbuchung, Kosteneinbuchung auf Konto Hausmeister-Service GmbH, automatische Umbuchung der Zahlungseingänge auf den SE-Eigentümer, Jahresabrechnung und im Ergebnis die neue Saldenliste.

 

Das Objekt Nr. 901 besitzt die Einstellung „Vorsteuer nur informativ“. Mit dieser Einstellung wird nur die Vorsteuer insgesamt bei den Konten erfasst, die als Kontoaurt „2“ bezeichnet sind. Es wird keine MWST auf der Einnahmenseite ausgewiesen. Hausgeld, Wohngeld und Mieten werden bei den optierten Einheiten brutto eingegeben, ebenso wie bei IST- und Sollversteuerung. Im Gegensatz zur IST- und Sollversteuerung wird keine Splitbuchung vorgenommen. Es wird nur auf der Jahresabrechnung informativ in einer zusätzlichen Zeile der Vorsteueranteil, der sich aus dem Umlageschlüssel errechnet, ausgewiesen. Es handelt sich bei der Jahresabrechnung nicht um eine Rechnung mit MWST im Sinne des UStG.

 

Das Objekt Nr. 902 wurde in den Verwaltungsdaten auf der Karteikarte MWST mit IST-Versteuerung gekennzeichnet. Für Rechnungen mit Vorsteuer werden Splitbuchungen in Höhe des optierten Anteil durchgeführt. Die Mehrwertsteuer aus Einnahmen wird zum Zeitpunkt der Verbuchung des Zahlungseingangs auf das Konto „Abzuführende MWST“ als Splitbuchung gebucht.

 

Das Objekt Nr. 903 ist mit SOLL-Versteuerung gekennzeichnet. Im Gegensatz zur IST-Versteuerung wird die MWST auf die Einnahmen bereits mit der Sollstellung gebucht.

 

Nachfolgend ist in vereinfachter Form der Ablauf der Verwaltung von der Sollstellung, über Zahlungseingang, Kostenbuchung, SE-Umbuchung und Jahresabrechnung für die drei Objekte als Link dargestellt.

 

Sollstellung

 

Sollstellung SaBlg Obj901.pdf

Sollstellung SaBlg Obj902.pdf

Sollstellung SaBlg Obj903.pdf

 

Zahlungseingang ist verbucht, die Rechnung für Hausmeisterservice ist verbucht, danach zeigt die Saldenliste folgende Kontenstände:

 

Salden vor SE-Umb 901 SE-Obj.pdf

Salden vor SE-Umb 902 SE-Obj.pdf

Salden vor SE-Umb 903 SE MWS.pdf

 

Im Menü Globalablauf, Extras der Mietverwaltung, SE-Verw. Mtl. Umbuchung Miete+BK an Eigentümer wird aufgerufen. Hier die Liste der auszuführenden Buchungen (Kontrolle, bevor die Buchung ausgeführt wird).

 

Übersicht SE-Umb Obj901.pdf

Übersicht SE-Umb Obj902.pdf

Übersicht SE-Umb Obj903.pdf

 

Hier die Sammel-Buchungsbelege für die SE-Umbuchung

 

SaBlg SE-Umb Obj901.pdf

SaBlg SE-Umb Obj902.pdf

SaBlg SE-Umb Obj903.pdf

 

Die Saldenliste zeigt jetzt folgende Kontostände:

 

Salden nach SE-Umb 901.pdf

Salden nach SE-Umb 902.pdf

Salden nach SE-Umb 903.pdf

 

Die Salden auf den Debitorenkonten der Eigentümer können jetzt über DTA-Saldenausgleich als Überweisungen an die Eigentümer ausgekehrt werden. Dieser Vorgang ist hier nicht dargestellt.

 

Für die Jahresabrechnung der Objekte mit IST- und SOLL-Versteuerung wurde bei der Verbuchung der Eingangsrechnung (Hausmeistersservice) das Sachkonto „49.99999 Gutschrift aus Vorsteuer“ angelegt und verbucht. Dieses Konto wird mit dem Umlageschlüssel 70 in der Jahresabrechnung den optierten Einheiten gutgeschrieben, um eine Netto-Abrechnung erstellen zu können. Die Werte für Schlüssel 70 errechnet das Programm, wenn Sie auf den Knopf „USt Schl.70“ klicken. Für die Objekte 902 und 903 wird dann auch eine interne Vorsteuer-Kontroll-Liste ausgedruckt:

 

Int Vorst Kontrolle 902.pdf

int Vorst Kontrolle 903.pdf

 

Die einzelnen Kundenabrechnungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass bei IST-Option ein Eintrag im Datenfeld MWST-Anteil in der Abrechnungs-Saldenliste dazu führt, dass der Saldo des Verrechnungskontos (91er oder 95er-Konto) um den Betrag des MWST-Anteils reduziert wird. Der Grund liegt darin, dass ein Eintrag im Feld MWST-Anteil als Zahlungsrückstand interpretiert wird. Da bei IST-Versteuerung der Zahlungsrückstand bedeutet, dass der MWST-Anteil aus dem Verrechnungskonto noch nicht ausgebucht wurde, erfolgt die beschriebene Korrektur, die auf der Abrechnung mit dem Text „…abz. … noch abzuführende MWST“ ausgewiesen wird.

 

Obj.901, nicht optiert KdAbr 901001-05,00100.pdf  optiert KdAbr 901002-05,00200.pdf

Obj.902, nicht optiert KdAbr 902001-05,00100.pdf  optiert KdAbr 902002-05,00200.pdf

Obj.903, nicht optiert KdAbr 903001-05,00100.pdf  optiert KdAbr 903002-05,00200.pdf

 

Hier der Sammel-Buchungsbeleg für die Verbuchung der Jahresabrechnung:

 

SaBlg AbrVerbuchung Obj901.pdf

SaBlg AbrVerbuchung Obj902.pdf

SaBlg AbrVerbuchung Obj903.pdf

 

Nach der Verbuchung der Jahresabrechnung ergeben sich folgende Kontosalden

 

Saldenliste nach Abr-Verbuchung 901.pdf

Saldenliste nach Abr-Verbuchung 902.pdf

Saldenliste nach Abr-Verbuchung 903.pdf

 

In start vereinfachter Form ist hier der Ablauf im Programm von Jahresanfang bis zur Jahresabrechnung zusammengefasst. Nicht dargestellt ist oben die Verrechnung mit dem Eigentümer. Im Falle der Kombination von WEG- und Sondereigentumsverwaltung in zwei getrennten Objekten erfogt die Verrechnung der BK über das Konto 21. Wir halten es für vorteilhaft, wenn die dem Eigentümer zustehenden Zahlungen des Mieters (BK+Miete) an den Eigentümer ausgekehrt werden und aus dem WEG-Objekt die monatlichen Zahlungen des Eigentümers per Lastschrifteinzug voll eingezogen werden.

 

Falls im SE-Objekt separate Gebühren für die SE-Verwaltung anfallen, dann bietet es sich an, diese monatliche Gebühr beim Eigentümer aus Hausgeld zu verrechnen. Diese Gebühr kürzt dann den Betrag, der dem Eigentümer überwiesen wird. Der einfachste Weg, die Gebühr an den Verwalter abzuführen, ist die Umbuchung vom 91er Konto auf ein Sachkonto SE-Gebühren und das Auskehren an den Verwalter.